Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung 2015

Seien Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite und lassen Sie sich noch heute unverbindlich von uns Beraten.

Wir  erstellen gemeinsam mit Ihnen, für Ihre Arbeitsmittel, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung

 

 

 

 

Seit dem 01.06.2015 gibt es eine neue Betriebssicherheitsverordnung, welche eine gravierende Veränderung vorsieht.

 Ab diesem Tag (ohne Übergangsfrist) müssen für alle Krane und Arbeitsmittel  Gefährdungsbeurteilungen nach §3 Betr.Sich.V. 2015 erstellt werden.

Bei Nichteinhalten, im Falle eines Schadens ist nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit sondern ein Straftatbestand!!

 

Des Weiteren ist der Bestandschutz für Altanlagen weggefallen. Aber durch die Gefährdungsbeurteilung wird ersichtlich ob Ihr Arbeitsmittel den aktuellen Normen der Maschinenrichtlinie entspricht.